Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Tierverkäufe an die Buure Metzg AG

Anmeldungen

Die Schlachttiere sind vorzugsweise über die Website der Buure Metzg AG (www.buuremetzg.ch/fuer-buure) oder telefonisch bei der Buure Metzg AG frühzeitig anzumelden. Ist die von der Buure Metzg AG gewünschte Anzahl Schlachttiere erreicht, besteht von Seiten des Anbieters kein Anspruch auf eine Schlachtung bei der Buure Metzg AG.

Anlieferungen

Der Lieferant liefert die zur Verwertung bestimmten Schlachttiere im nüchternen Zustand, fracht- und gebührenfrei.

Die Schlachttiere müssen zur von der Buure Metzg AG bestimmten Zeit bei der Buure Metzg AG, Lauenenstrasse, 10, 3780 Gstaad, angeliefert werden.

Wird die vereinbarte Zeit vom Lieferanten nicht eingehalten, kann die Buure Metzg AG die Annahme verweigern. In jedem Verzögerungsfall verpflichtet sich der Lieferant, mit dem Schlachthaus Verantwortlichen Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob das Schlachttier eventuell noch nachgeliefert werden kann oder der Verkauf storniert wird.

Können die Tiere eventuell nach Absprache mit dem Schlachthaus-Verantwortlichen verspätet angeliefert werden, muss der Landwirt die Kosten für die zusätzliche Anfahrt des Veterinärs übernehmen.

Entladen der Tiere

Auf dem Betriebsgelände der Buure Metzg AG ist der Lieferant für das ordnungsgemässe Entladen und den Zutrieb zur Schlachtung verantwortlich. Der Lieferant haftet auch für eventuelle Schäden, die der Buure Metzg AG oder Dritten im Zusammenhang mit der Anlieferung der Schlachttiere zugefügt werden.

Eigentumsübergabe

Das Eigentum der Tiere geht nach der Ermittlung des Warmschlachtgewichtes sowie der vollständigen Freigabe der Verkehrsfähigkeit (amtliche Fleischschau) auf die Buure Metzg AG über.

Klassifizierung

Die warmen Schlachttierkörper werden von der Buure Metzg AG mit einer amtlich geeichten Waage gewogen und nach CH-TAX klassifiziert. Entsprechend des Resultats wird der Lieferant bezahlt. Spätestens bis jeweils am Abend des Schlachttages erhält der Lieferant die Meldung der Preiseinschätzung elektronisch (Handy) übermittelt. Rekurs und Besichtigung des Schlachttierkörpers ist bis am Folgetag des Schlachttages, 09.00 Uhr möglich.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt auf die vom Lieferanten mitgeteilte Bankverbindung bis max.
35 Tage nach der Schlachtung.

Einverständnis AGB

Mit der Anmeldung der Schlachttiere nimmt der Lieferant Kenntnis von “AGB Tierverkäufe an die Buure Metzg AG“ und erklärt sich damit einverstanden.

Die Buure Metzg AG ist frei, die AGB jederzeit anzupassen. Der Lieferant ist verpflichtet, die AGB bei jeder neuen Anmeldung von Schlachttieren erneut anzunehmen.

Gstaad, 25. September 2019